Jens wies zu Recht darauf hinwies, dass unter der Quellenangabe "Youtube" ja nun mal alles und jedes gemeint sein kann und das Ganze wenig hilfreich dabei ist, den entsprechenden Clip zu finden. Das wäre ähnlich, als verwiese man auf die Sendung ZwWdF und würde als Quelle "öffentlich-rechtliches Fernsehen" angeben.
Allerdings sind auch Arnds Argumente nicht ganz von der Hand zu weisen. Schriebe er "http://www.youtube.com/watch?v=8_aGh1rHYU0" auf den Fernseh-Schirm, würde das auch kein Mensch abtippen, sagt er. Und außerdem sei zweifelhaft, ob Youtube-User "BratheringXXL" überhaupt der Autor sei.
Ich finde, er sollte als Quelle dennoch "BratheringXXL bei Youtube" angeben. Warum? Weil "Youtube" - genau wie "Twitter", "Facebook" etc. pp. viel zu allgemein ist. Falls Arnd und seine Redaktion wirklich berechtigte Zweifel haben, ob Hochlader Brathering überhaupt die Rechte an dem Material hat und der Autor ist, dürfte er es meiner Meinung nach auch gar nicht in seiner Sendung zeigen.
Update 19.11.
Bei Twitter hat Arnd Zeigler jetzt erklärt, dass das Video gezeigt wurde, "weil ich's lustig fand und wir das durchaus dokumentieren dürfen". Andererseits twitterte er "YouTube-Video = nicht legal, da nicht vom Urheber des Filmbeitrags gebastelt".



