Jens wies zu Recht darauf hinwies, dass unter der Quellenangabe "Youtube" ja nun mal alles und jedes gemeint sein kann und das Ganze wenig hilfreich dabei ist, den entsprechenden Clip zu finden. Das wäre ähnlich, als verwiese man auf die Sendung ZwWdF und würde als Quelle "öffentlich-rechtliches Fernsehen" angeben.
Allerdings sind auch Arnds Argumente nicht ganz von der Hand zu weisen. Schriebe er "http://www.youtube.com/watch?v=8_aGh1rHYU0" auf den Fernseh-Schirm, würde das auch kein Mensch abtippen, sagt er. Und außerdem sei zweifelhaft, ob Youtube-User "BratheringXXL" überhaupt der Autor sei.
Ich finde, er sollte als Quelle dennoch "BratheringXXL bei Youtube" angeben. Warum? Weil "Youtube" - genau wie "Twitter", "Facebook" etc. pp. viel zu allgemein ist. Falls Arnd und seine Redaktion wirklich berechtigte Zweifel haben, ob Hochlader Brathering überhaupt die Rechte an dem Material hat und der Autor ist, dürfte er es meiner Meinung nach auch gar nicht in seiner Sendung zeigen.
Update 19.11.
Bei Twitter hat Arnd Zeigler jetzt erklärt, dass das Video gezeigt wurde, "weil ich's lustig fand und wir das durchaus dokumentieren dürfen". Andererseits twitterte er "YouTube-Video = nicht legal, da nicht vom Urheber des Filmbeitrags gebastelt".
12 Kommentare:
Die Quellenbezeichnung bei YouTube ist schwierig, aber am besten ist es wohl tatsächlich, den Nick des Uploaders anzugeben.
Aber diese Alles-und-Nichts-Quellenangaben sind ja sogar an der Uni weit verbreitet: hier gibt es viele Studenten, die als Referenzen für ihre Referate allen Ernstes "Google Books" hinschreiben.
...diese Studenten gibt es bei uns an der FH auch. Ihnen wird allerdings die Arbeit/das Referat oder was auch immer um die Ohren gehauen - zurecht.
Den Usernamen nennen würde ich auch für in Ordnung halten. Wenn der Verdacht besteht, dass Material würde gegen den Willen des Urhebers im Internet stehen, dann sollte die öffentlich-rechtliche Redaktion das überprüfen und im Notfall davon absehen, die Quelle zu nutzen.
Da kommt auch die Frage ins Spiel: Darf ich Youtube Videos eigentlich einfach ohne Zustimmung des Urhebers weiterverwenden? Machen zwar fast alle Fernsehsender, aber ist das in Ordnung? (Hab gerade keine Zeit das nachzugucken...)
Meines Erachtens hinkt der Vergleich zu Uni und FH. Wir haben es hier mit einer Unterhaltungssendung und nicht mit einer wissenschaftlichen Publikation zu tun.
Meines Erachtens würde sich niemand daran stoßen, wenn jemand im Rahmen einer solchen Sendung aus einer Zeitung zitiert und dann auch nur den Titel nennt. Kaum ist es allerdings YouTube geht das große Trara los, dass man doch bitte einen Link haben möchte. Außerdem frage ich mich speziell bei diesem Video, wozu man das noch einmal sehen möchte... Aber dies nur am Rande.
Ich bin mir sicher, dass Arnd Zeigler auf eine freundliche Nachfrage hin bereitwillig Auskunft gegeben hätte, wo er ein Internet-Video her hat.
Auch im Internet und im TV gilt die Kennzeichnungspficht des Urhebers. Man stelle sich vor Steven Spielberg würde einen Film bei Youtube einstellen und Zeigler gibt als Quelle: Youtube an?
Klar stellen die meisten User keinen eigenen Content ein, aber darum geht es ja nicht.
Bei Flickr gibt es bspws. klare Anweisungen, wie Fotos z.B. unter der CC-Lizenz zu kennzeichen sind. Und da steht meinetwegen ein alberner Username à la SternchensuchtSonne0911, aber der User ist auffindbar...
Ich sehe das Problem mit dem kompletten Link nicht. Man kann auf die exakte Quelle hinweisen, also sollte man es auch tun. Vor allem lässt man den Uploader aussen vor, was gerade in diesen Fällen im Prinzip eine falsche Quellenangabe ist, denn der ist seltenst der Urheber. Dann doch lieber ganz allgemein "YouTube".
Und Ästhetik bzw. die Faulheit der Zuschauer vorzuschieben find ich schwach. Dann packt man den Link eben noch auf die Sendungs-Homepage.
@Lutz Bei Zeitungen wird meistens das Erscheinungsdatum der Ausgabe mit dem betreffenden Inhalt angegeben.
So wie ich das verstanden habe, geht es doch um zwei wesentliche Fragen:
- Erhält der Zuschauer einen Mehrwert, wenn genauere Angaben als nur YouTube als Quelle genannt wird?
- Wird gegen das Urheberrecht verstoßen?
1. Ich persönlich kann keinen Vorteil darin sehen, wenn irgendeine URL eingeblendet wird. Auch der Name des Uploaders wäre mir relativ egal. Vermutlich würden solche Angaben mehr Leute verwirren, als ihnen weiterhelfen.
2. Die Uploader räumen den YouTube-Nutzern umfassende Nutzungsrechte ein, die nicht an eine Nennung eines Namens o. ä. gebunden sind. Wie die Situation aussieht, wenn der Uploader (offensichtlich) gar nicht die Rechte für das Video besitzt, kann ich nicht beurteilen. Aber auch eine URL- oder Namensnennung wird diesen Sachverhalt nicht lösen können. Eine Entscheidung, wie mit sowas umzugehen ist, muss wohl der Sender treffen, der schlussendlich auch die Verantwortung trägt.
@Jan: Mal ein m.E. nicht so abwegiges Beispiel: Anrd Zeigler bzw. seine Redaktion hat irgendwo in den Tiefen des WDR-Archivs einen Zeitungsausschnitt gefunden von Anno Dazumal gefunden, der thematisch in die Sendung passen würde.
Angekündigt würde er wahrscheinlich mit "haben wir in einer alten Ausgabe aus den 50/60/70er Jahren der $FOO-Zeitung das hier gefunden" und dann ein Faksimile ins Bild gehalten. Ich glaube nicht, dass an dieser Stelle eine solche Diskussion hochkochen würde.
Ich wiederhole mich nur ungern, aber wir haben es nicht mit einer wissenschaftlichen Publikation zu tun. Inwieweit ein derartiges Vollzitat (wovon ich beim corpus delicti mal ausgehe) aus juristischer Sicht quellengekennzeichnet werden muss, vermag ich nicht zu beurteilen.
Ich persönlich mag so generelle Quellenbeschreibungen auch nicht unbedingt und finde "Quelle: Internet" auch komplett sinnfrei, sehe aber ein, dass es angesichts des Formats schwierig ist, alle Geschmäcker der Zitierkunst glücklich zu machen.
Und ich frage mich nach wie vor, welchen Zusatznutzen ich aus einer konkreteren Quellenangabe in diesem Fall hätte. Der Wert des Videos ist m.E. in vielerlei Hinsicht recht überschaubar.
Übrigens habe ich von einem Russischkundigen erfahren, dass die Übersetzung sowieso totaler Schwachsinn ist und es in dem Gespräch überhaupt nicht um Fußball geht.
Wäre doch auch ein interessanter Diskussionsansatz, ob das offenbar gefälschte Material unter diesem Gesichtspunkt verwendet werden darf.
@Huge (16.11. 20:02):
Wobei der Nick des Urhebers bzw. Uploaders eventuell auch nicht wirklich passend ist, denn da könnten sich ja u.U. viele Videos verbergen. Insofern wäre die direkte Adresse bzw. die Video-ID schon sinnvoller.
@Tim (17.11. 09:23):
Interessante Frage: Beim klassischen Einbetten von Videos (was ja Urheber bzw. Uploader verbieten kann) gibt es ja auch immer direkt die Links zur eigentlichen Quelle.
@Lutz (17.11. 11:05):
Also beispielsweise könnte es sein, dass man sich die weiteren Kommentare zur Angelegenheit anschauen möchte.
Übrigens glaube ich nicht, dass mein ursprünglicher Tweet irgendwie unfreundlich war (lasse mich da aber gerne eines besseren belehren). Wenn Du aber schon "freundlich" so in kursiven Lettern schreibst - fandest Du (falls Du die Diskussion verfolgt hast) den weiteren Verlauf und die weiteren Aussagen von Arnd Zeigler dahingehend freundlich (Stichwort: Pommesbude)? Ich persönlich nicht.
@jens (17.11. 12:25):
Mit meinem Namensvetter stimme ich zu quasi 99,99 % überein. :)
@Jan (17.11. 12.47):
Also ich habe Quellenangabe bisher primär so verstanden, dass man da auf die Stelle stößt, wo man das ganze her hat. Ob jetzt diese Quelle die eigentliche Primärquelle oder aber eine Sekundärquelle ist - das ist eher was für Germanisten.
Das mit der Erwähnung auf der Homepage wäre übrigens ein gangbarer Weg.
@Anonym (17.11. 15:35):
zu 1) Ich denke schon, dass man davon was hätte - beispielsweise die Kommentare in der Diskussion dazu, den Verweis auf weitere Videos des Uploaders usw.
Ich glaube auch nicht, dass das ganze sehr verwirren würde, denn wenn jemand nicht weiß, was
Quelle: YouTube
bedeutet, dann dürfte die Verwirrung bei
Quelle: youtu.be/xuiyxu
nicht viel größer sein.
zu 2) Bist Du Dir da ganz sicher? Als Uploader von YouTube-Videos kann ich beispielsweise festlegen, ob man ein Video klassischerweise einbinden kann oder nicht. Bindet man ein Video über diese Funktion ein ist sichergestellt, dass man a) auf das Originalvideo schnell kommt und dort sind ja b) die entsprechenden Angaben zum Uploader zu finden.
@Lutz (17.11. 16:20):
Du bringst noch einen interessanten Aspekt auf - als quasi-Vollzitat würde meiner Meinung nach nicht mal unbedingt das Zitatrecht greifen.
Aber um sinnfreie Quellenangaben (und Quelle: YouTube ist ähnlich sinnfrei wie Quelle: Internet) zu vermeiden, könnte man ja Kurz-URLs oder ähnliches verwenden - netterweise bietet YouTube ja den eigenen URL-Shortener gleich an und zur Not traue ich der WDR-IT auch zu, so etwas zu realisieren. Wenn nicht sollen sie mich fragen. ;)
Um den konkreten Zusatznutzen geht es mir beim (konkreten) Video nicht unbedingt, eher ums Prinzip, wiewohl sicherlich auch hier die Kommentare usw. noch interessant wären.
@Huge (18.11. 12:30):
Das hatte ich mir auch schon gedacht. :)
@oko (zum Update vom 19.11.):
Mit der Argumentation würde man ja auch behaupten, dass das heu... gestrige Orakel-Video nicht legal sei. Was ich dem Anschein nach für falsch halte.
Mit der freundlichen Nachfrage war gemeint, einfach nach dem genauen Video zu fragen und nicht mit der "Das muss man genauer zitieren"-Keule zu schwingen. Wenn man dieses Thema anschneiden will, hätte man bspw. auch einfach fragen können, warum die Quellenangabe nicht genauer war. Das langfristige Ergebnis der Diskussion ist, dass Arnd seinen Twitter-Account gelöscht hat.
Ich möchte dem Hausherren an dieser Stelle ausdrücklich keine dahingehenden Absichten unterstellen. Trotzdem glaube ich, dass auch diese Diskussion um die Quellenangabe seinen Anteil an Arnds Twitter-Demission hatte. Die Eimer, die das Fass zum überlaufen brachten waren meines Erachtens die (ebenso ermüdende wie sinnlose) Diskussion mit @stadioncheck mit Einwürfen von Dritten, die Arnd eine charakterliche Ungeeignetheit zur Moderation einer Fernsehsendung unterstellten. (Letzteres trifft m.E. eher auf denjenigen zu, der diese anderen unterstellt...)
Vielleicht hätten alle Diskussionsteilnehmer mal einen Gang zurückschalten sollen. Insbesondere sollte man sich überlegen, ob man derlei komplexe Grundsatzdiskussionen generell via Twitter führen sollte. So praktisch die Kondensierung auf 140 Zeichen für viele Sachen ist, so gehen die "leisen Töne" viel zu schnell verloren. (Die Diskussion hierzublog würde ich nicht via Twitter führen wollen.) Ich versuche mir bei Blog-Kommentaren oder Tweets immer vorzustellen, das Geschriebene meinem Diskussionspartner direkt ins Gesicht zu sagen. Dabei kommt es nicht selten vor, dass ich einen Tweet oder einen (teilweise auch ausführlichen) Kommentar komplett neu schreibe oder einfach so lösche, weil ich merke, dass ich mich im Ton und vielleicht auch in der Sache vergallopiert habe.
In der letzten Diskussion mit @stadioncheck war recht schnell bemerkbar, dass Arnd ziemlich genervt war. Nur haben seine Diskussionspartner das nicht bemerkt (oder bemerken wollen) und nicht überlegt, ob sie evtl. über das Ziel hinausschießen...
Man sollte auch auf Teil 2 hinweisen:
http://oko-bloko.blogspot.com/2010/11/zeigler-teil-ii.html
Gerade macht der Videopunk das Thema publik:
http://videopunks.de/quelle-youtube
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